Was bedeutet der 25. November?

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, englisch auch Orange Day genannt, ist ein am 25. November jährlich abgehaltener Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen. 

Die Farbe Orange symbolisiert dabei eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen. 1981 wurde bei einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen der 25. November zum Gedenktag der Opfer von Gewalt an Frauen ausgerufen und 1999 offiziell durch die Vereinten Nationen (Resolution 54/134) aufgegriffen.

Was bedeuten die „Orange Days“?

Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: vom 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte.

In diesem Zeitraum setzen auf der ganzen Welt Menschen Zeichen gegen Gewalttätigkeit. Seit 2008 sind die Orange Days Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird. Das ist die UN-Organisation, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau einsetzt. 

In Deutschland wurde 1991 das Deutsche Komitee für UNIFEM gegründet, 2011 in UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. umbenannt und heißt seit 2021 UN Women Deutschland e.V.. Der Verein stellt seit 2023 die Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen Leben – inklusive der digitalen Welt – in den Fokus.

Was macht der Soroptimist International Club Heilbronn 2025?

25.11.–10.12. 2025: Bei unserer Aktion „Bäckertüten gegen Gewalttätigkeit“ in Kooperation mit der Bäcker-Innung Heilbronn verwenden Bäckereien im Verkauf Tüten mit besonderem Aufdruck: Darauf bieten wir Hilfe- und Schutzeinrichtungen eine Plattform für die Verbreitung ihrer Angebote. Durch die Tüten gelangen die Notruf-Nummern und Internetseiten der Hilfsorganisationen niederschwellig in viele Haushalte, Betriebe, Büros, Werkstätten, Einrichtungen aller Art. 

Von Gewalttätigkeit Bedrohte oder Betroffene können sich direkt wenden an den Kinderschutzbund, ein Frauenhaus, den WEISSEN RING, das 24 h Nottelefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Über die Website der Frauenbeauftragten der Stadt Heilbronn gelangt man zu weiteren Hilfsangeboten.

Was macht Soroptimist Deutschland?

Was ist die ISTANBUL-KONVENTION?

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden.“ Es umfasst physische, psychische, ökonomische und institutionelle Gewalt. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.

Inhalt: Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor.

Tschechien lehnt die Ratifizierung ab. Kroatien meldet 2018 Vorbehalte an. Deutschland ratifiziert das Übereinkommen am 12. Oktober 2017. Die Türkei tritt 2021 aus. Die Europäische Union ratifizierte das Übereinkommen am 28. Juni 2023.

Umsetzung in Deutschland

Mit der Ratifizierung ist die Istanbul-Konvention in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 im Rang des Bundesrechts anzuwenden. Artikel 25 verpflichtet dazu, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Opfern von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen medizinische und gerichtsmedizinische Untersuchungen, Traumahilfe und Beratung anzubieten sowie die anzeigenunabhängige Spurensicherung flächendeckend zu gewährleisten. Mit Wirkung zum 1. März 2020 wurde mit § 27 Abs. 1 Satz 6 SGB V, § 132k SGB V die Vertrauliche Spurensicherung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Hatte Deutschland zunächst noch Vorbehalte gegen Artikel 44 (Gewalttaten von Ausländern mit Aufenthaltssitz in Deutschland) und 59 (aufenthaltsrechtliche Situation von ausländischen Gewaltopfern), gilt seit dem 1. Februar 2023 die Istanbul-Konvention uneingeschränkt. Quelle: Wikipedia

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 31.01.2025 ein Gewalthilfegesetz, der Bundesrat stimmt am 14.02.2025 zu, am 28.02 2025 tritt es in Kraft. Es beinhaltet u.a. die Bereitstellung von mehr Bundesmitteln (2,6 Milliarden € bis 2036) für Hilfe- und Schutzeinrichtungen, für anerkannte Träger den Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung ab 2027 und einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung ab 2032. Die Bundesländer sind für die Umsetzung verantwortlich und müssen bis 2027 Bedarfsanalysen durchführen. Quelle: BMBFSFJ


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